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Wichtige Neuerungen für den Handel 2017 - Sind Sie startklar?

Der Gesetzgeber hat einige gesetzliche und regulatorische Änderungen für den Handel vorgenommen, die jetzt greifen. Viele wurden von einem Großteil der Händler bereits umgesetzt und berücksichtigt. Hier eine Übersicht:

Neue Aufbewahrungsfristen

Seit dem 1. Januar 2017 gelten die Regelungen des Bundesfinanzministeriums zur „Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften“ ergänzt durch die „Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“.

Mit Registrierkassen erstellte Kassenbelege unterliegen automatisch der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht. Digitale Unterlagen bei Bargeschäften wie im Einzelhandel sind während der zehnjährigen Aufbewahrungsfrist vollständig, jederzeit verfügbar, unverzüglich lesbar und maschinell auswertbar aufzubewahren.

Schlichtung von Streitigkeiten

Ab dem 1. Februar 2017 kommen in Zusammenhang mit dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) neue Hinweispflichten auf Online-Händler zu. Wie bereits die EU-Verordnung zur Streitbeilegung, soll das neue Gesetz nun bundesweit die außergerichtliche Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Online-Anbietern regeln und fördern.

Zusätzlicher Feiertag

Am 31. Oktober 2017 wird uns ein zusätzlicher bundesweiter Feiertag beschert. An diesem Termin jährt sich zum 500. Mal der Thesenanschlag Martin Luthers an der Schlosskirche zu Wittenberg, mit dem der Reformator die Umgestaltung der Kirche einleitete. Das Jubiläum wurde von der Bundesregierung ausnahmsweise für 2017 zum bundesweiten Feiertag erklärt.

TA 7.1-Migration – Stichtag 31. Dezember 2017

Bis zum 31. Dezember 2017 muss die Umstellung auf den neuen Softwarestandard TA 7.1 für alle im Markt befindlichen Zahlungsterminals vorgenommen sein.

Was bedeutet der Softwarestandard TA 7.1?
Aufgrund der Einstellung der Magnetstreifenverarbeitung führt die Deutsche Kreditwirtschaft den neuen technischen Standard für das Zahlungssystem girocard ein. Bisher wurde bei Störungen der Chipfunktion eine Notfallverarbeitung über den Magnetstreifen gewährleistet. Diese soll künftig ebenfalls über den Chip erfolgen.

Was passiert, wenn ich nicht umstelle?
Bereits seit dem 30. Juni 2015 werden Neuinstallationen nur noch mit dem Software-Standard TA 7.1 vorgenommen. Viele Händler nutzen wie gewohnt die alten Terminals, weil sie reibungslos funktionieren. Doch die technische Entwicklung ist vorangeschritten und zahlreiche Features, die dem Kassenpersonal die Abwicklung erleichtern und auch in der Buchhaltung für effizientere Abläufe sorgen, zählen mittlerweile zum Standard. Ohne das Update vor dem 31. Dezember 2017 ist die Abwicklung von girocard-Zahlungen nicht mehr möglich.

Wie werden die Terminals umgestellt?
Die meisten Terminals erhalten die Software über einen Download. Dieser erfolgt in der Regel automatisch und wird meist nachts vorgenommen, so dass Ihr Business nicht betroffen ist.

Wann ist ein Tausch des Terminals notwendig?
Ein Tausch Ihres Terminals ist erforderlich, wenn der Hersteller kein Update zur Verfügung stellt. Dies ist häufig bei älteren Modellen der Fall. Die im aktuellen Angebot von EVO befindlichen Zahlungsterminals sind bereits alle für den TA 7.1-Standard ausgerüstet. Sie sind mit kontaktloser Bezahlfunktion für den stationären, portablen und mobilen Bereich einsetzbar.

Was muss ich tun?
Als Ihr Zahlungsdienstleister kümmert sich EVO selbstverständlich darum, dass Sie für die Migration gerüstet sind. Wir werden Sie in den kommenden Wochen informieren, falls Ihr Terminal von einem Austausch betroffen ist oder ob die Anforderungen mit einem Software-Update erfüllt werden können.

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