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Sie sind Kunde von uns und sehr zufrieden? Dann empfehlen Sie uns weiter! Wir erlassen Ihnen als Dankeschön für 3 Monate Ihre Terminalmiete und Servicepauschale für Ihre erfolgreiche Empfehlung. Weitere Informationen finden Sie in den Teilnahmebedingungen.

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*beinhaltet Beispielrechnung von drei Monaten Terminalmiete und Servicepauschale

Teilnahmebedingungen

Erzählen Sie Ihren Geschäftspartnern von Ihren guten Erfahrungen mit EVO und den Vorteilen des bargeldlosen Zahlungsverkehrs:

Veranstalter des „Empfehlen Sie uns weiter“ Programmes ist die EVO Payments International GmbH (EVO), Marketing & Communication, Elsa-Brändström-Str. 10-12, 50668 Köln.

Teilnahmeberechtigt am „Empfehlen Sie uns weiter“ Programm sind alle Bestandskunden der EVO, die neue Interessenten für EVO-Produkte erfolgreich werben. Eine Eigenwerbung ist unzulässig. Nicht teilnahmeberechtigt sind die Mitarbeiter/-innen der EVO sowie deren Vertriebs- und Kooperationspartner.

Der geworbene Interessent muss ein Neukunde der EVO sein, d.h. er darf in den letzten 12 Monaten keine Geschäftsbeziehung zur EVO unterhalten haben.

Voraussetzung für die Teilnahme sind vollständige Angaben zum EVO-Bestandskunden und des Interessenten. Der Bestandskunde sendet diese unter https://www.evopayments.eu/de/kunden-werben-kunden/ ein, bestätigt die Kenntnisnahme der Teilnahmebedingungen und das Einverständnis mit den Datenschutzbestimmungen und sendet sie an EVO.

Für jede erfolgreiche Weiterempfehlung eines Interessenten (Produktverkauf eines EVO PAY POS-Terminals mit mindestens 24 Monaten Vertragslaufzeit oder einer EVO E-PAY MOTO-/E-Commerce-Payment-Lösung mit mindestens 18 Monaten Vertragslaufzeit) erlassen wir dem EVO-Bestandskunden für 3 Monate jeweils die Terminalmiete und Servicepauschale.

Es können beliebig viele Interessenten durch den EVO-Bestandskunden geworben werden. Für jeden geworbenen Interessenten entfällt die Terminalmiete und Servicepauschale für den EVO-Bestandskunden für einen Zeitraum von 3 Monaten, allerdings je angeworbenem Interessenten nur einmal.

Der werbende EVO-Bestandskunde ist nicht berechtigt, im Namen von EVO aufzutreten. In keinem Fall ist der werbende EVO-Bestandskunde berechtigt, für EVO-Angebote anzunehmen, Erklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen.

EVO missbilligt jede Form unlauterer Beeinflussung. Der werbende EVO-Bestandskunde wird unwahre Behauptungen und falsche Angaben über die EVO-Produkte, insbesondere zu den jeweiligen Vertragskonditionen unterlassen. Der werbende EVO-Bestandskunde darf abgesehen von dieser Postkarte bzw. der o.g. Website nur Marken, Warenzeichen, Logos und Produktbezeichnungen von EVO verwenden, wenn und soweit ein schriftliches Einverständnis von EVO oder des Dritten vorliegt.

Eine Barauszahlung der Prämie sowie der Rechtsweg sind ausgeschlossen.