Aktualisierung Ihrer Kundendaten nach Geldwäschegesetz (GWG)

Um die Sicherheit im bargeldlosen Zahlungsverkehr zu gewährleisten, sind wir als Zahlungsdienstleister im Rahmen unserer Allgemeinen Sorgfaltspflicht nach § 10 des Geldwäschegesetzes (GwG) dazu verpflichtet, die Daten unserer Vertragspartner in angemessenen zeitlichen Abständen zu überprüfen, zu aktualisieren und die Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten nachzuweisen.

Was wir von Ihnen benötigen?

Je nach Unternehmensform benötigen wir von Ihnen unterschiedliche Informationen und Nachweise. Suchen Sie also in der folgenden Auflistung die auf Ihr Unternehmen zutreffende Gesellschaftsform aus, um eine Auflistung der notwendigen Unterlagen zu erhalten.

Bitte nutzen Sie anschließend eine der unten genannten Möglichkeiten zur Identifikation. Vielen Dank für Ihre Kooperation!

Anforderungen ‒ nach Unternehmensform

  • Gewerbeanmeldung (Kopie)
  • Kopie eines gültigen Ausweisdokumentes inklusive der Vorder- und Rückseite (z. B. Personalausweis oder Reisepass)
  • Bei Nicht-EU-Bürgern Kopie der gültigen Aufenthaltsgenehmigung (Niederlassungserlaubnis/Aufenthaltstitel)
  • Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate)
  • Kopie eines gültigen Ausweisdokumentes inklusive der Vorder- und Rückseite (z. B. Personalausweis oder Reisepass) 
  • Bei Nicht-EU-Bürgern Kopie der gültigen Aufenthaltsgenehmigung (Niederlassungserlaubnis / Aufenthaltstitel)
  • Gewerbeanmeldung (Kopie) aller Gesellschafter und Kopie eines gültigen Ausweisdokumentes aller Gesellschafter
  • Gesellschaftervertrag
  • Kopie eines gültigen Ausweisdokumentes inklusive der Vorder- und Rückseite (z. B. Personalausweis oder Reisepass) aller Gesellschafter
  • Bei Nicht-EU-Bürgern Kopie der gültigen Aufenthaltsgenehmigung (Niederlassungserlaubnis / Aufenthaltstitel)
  • Zulassung zum Berufszweig bzw. Bestätigung der Berufsausübung durch zugelassenen Steuerberater
  • Kopie eines gültigen Ausweisdokumentes inklusive der Vorder- und Rückseite (z. B. Personalausweis oder Reisepass)
  • Bei Nicht-EU-Bürgern Kopie der gültigen Aufenthaltsgenehmigung (Niederlassungserlaubnis/Aufenthaltstitel)
  • Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate)
  • Gesellschafterliste (zur Ermittlung der Stammkapitalverteilung und der wirtschaftlich berechtigten Personen)
  • Kopie eines gültigen Ausweisdokumentes inklusive der Vorder- und Rückseite (z. B. Personalausweis oder Reisepass)
  • Bei Nicht-EU-Bürgern Kopie der gültigen Aufenthaltsgenehmigung (Niederlassungserlaubnis / Aufenthaltstitel)
  • Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate)
  • Gesellschafterliste (zur Ermittlung der Stammkapitalverteilung und der wirtschaftlich berechtigten Personen)
  • Kopie eines gültigen Ausweisdokumentes inklusive der Vorder- und Rückseite (z. B. Personalausweis oder Reisepass)
  • Bei Nicht-EU-Bürgern Kopie der gültigen Aufenthaltsgenehmigung (Niederlassungserlaubnis / Aufenthaltstitel)
  • Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate)
  • Gesellschafterliste & aktueller Handelsregisterauszug des persönlich haftenden Gesellschafters (Komplementär)
  • Kopie eines gültigen Ausweisdokumentes inklusive der Vorder- und Rückseite (z. B. Personalausweis oder Reisepass)
  • Bei Nicht-EU-Bürgern Kopie der gültigen Aufenthaltsgenehmigung (Niederlassungserlaubnis / Aufenthaltstitel)
  • Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate)
  • Gesellschaftervertrag
  • Kopie eines gültigen Ausweisdokumentes inklusive der Vorder- und Rückseite (z. B. Personalausweis oder Reisepass)
  • Bei Nicht-EU-Bürgern Kopie der gültigen Aufenthaltsgenehmigung (Niederlassungserlaubnis / Aufenthaltstitel)
  • Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate)
  • Kopie eines gültigen Ausweisdokumentes inklusive der Vorder- und Rückseite (z. B. Personalausweis oder Reisepass)
  • Bei Nicht-EU-Bürgern Kopie der gültigen Aufenthaltsgenehmigung (Niederlassungserlaubnis / Aufenthaltstitel)
  • Vereinsregister
  • Identifikation des nicht rechtsfähigen Vereins anhand der Satzung oder der Statuten
  • Kopie eines gültigen Ausweisdokumentes des gesetzlichen Vertreter inklusive der Vorder- und Rückseite (z. B. Personalausweis oder Reisepass)
  • Bei Nicht-EU-Bürgern Kopie der gültigen Aufenthaltsgenehmigung (Niederlassungserlaubnis / Aufenthaltstitel)
  • Gründungsdokument (Kopie)
  • Satzung / Statuten
  • Kopie eines gültigen Ausweisdokumentes inklusive der Vorder- und Rückseite (z. B. Personalausweis oder Reisepass)
  • Bei Nicht-EU-Bürgern Kopie der gültigen Aufenthaltsgenehmigung (Niederlassungserlaubnis / Aufenthaltstitel)
  • Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate)
  • Aktienregisterauszug (zur Ermittlung der Aktienkapitalverteilung und der wirtschaftlich berechtigten Personen)
  • Kopie eines gültigen Ausweisdokumentes inklusive der Vorder- und Rückseite (z. B. Personalausweis oder Reisepass)
  • Bei Nicht-EU-Bürgern Kopie der gültigen Aufenthaltsgenehmigung (Niederlassungserlaubnis / Aufenthaltstitel)

Übermittlung Ihrer Kundendaten

Bitte teilen Sie uns die benötigten Informationen unter Angabe Ihrer Vertragsnehmer-Nr. über einen dieser Kanäle mit:

Per E-Mail an Kundendaten.EMEA@EVOpayments.com oder
telefonisch unter +49 221 99577-727.